Mit dem Autoführerschein 125cm3 Krafträder fahren!
Beschreibung:
Leichtkrafträder bis 125 cm3
Details:
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen dann Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, gefahren werden.
Mit dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist.
Diese Berechtigung gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.
Mindestalter:
25 Jahre
Theorie Unterricht:
4 Lektionen spezifischer Zweiradunterricht
Fahrstunden:
10 Fahrstunden á 45 min
Prüfungen:
Keine theoretische und praktische Prüfung erforderlich.
Der Fahrlehrer muss sich jedoch von den Kenntnissen und Fertigkeiten überzeugen.
Voraussetzungen:
Mindestens 25 Jahre und mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B