Beschreibung:
Krafträder / Dreirädrige Krafträder ohne Leistungsbegrenzung
Details:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von
mehr als 50 cm³und einer bbH von mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung
von mehr als 15 kW.
Mindestalter:
24 Jahre
Theorie Unterricht:
12 Lektionen Grundstoff (bei Erweiterung 06 Lektionen Grundstoff)
04 Lektionen spezifischer Zweiradunterricht
Beim Aufstieg von A2 nach A ist bei jeweils mindestens
zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben
Sonderfahrten:
5 Stunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstrassen
4 Stunden á 45 Minuten auf Autobahnen
3 Stunden á 45 Minuten bei Dunkelheit oder Dämmerung
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist
keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer,
bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser
die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt
Bei der Erweiterung von A1 auf A
3 Stunden á 45 Minuten auf Bundes oder Landstrassen
2 Stunden á 45 Minuten Autobahnen
1 Stunden á 45 Minuten bei Nacht
Prüfungen:
Theorie Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 24. Geburtstag
Praxis Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 24. Geburtstag
Eingeschlossene Klassen:
AM, A1, A2
Antrag:
Sehtest
Erste Hilfe Kurs
Biometrische Passbild
(bei Erweiterung Kopie des Führerscheins)