Für die Klassen B, A, A2 und A1 sind folgendeSonderfahrten vorgeschrieben:
5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten
vorgeschrieben:
3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse
(A1 auf A2 oder A2 auf A) ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.
Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen
Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Beim Aufstieg von A1 auf A
3 Stunden á 45 Minuten auf Bundes-oder Landstrassen
2 Stunden á 45 Minuten auf Autobahn
1 Stunde á 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit