Beschreibung:
Krafträder bis 35 kW (48PS)
Details:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW;
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Mindestalter:
18 Jahre
Theorie Unterricht:
12 Lektionen Grundstoff (bei Erweiterung 06 Lektionen Grundstoff
04 Lektionen spezifischer Zweiradunterricht
Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei jeweils mindestens
zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben
Sonderfahrten:
5 Stunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstrasse
4 Stunden á 45 Minuten auf Autobahnen
3 Stunden á 45 Minuten bei Dunkelheit oder Dämmerung
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist
keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer,
bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser
die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt
Prüfungen:
Theorie Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag
Praxis Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag
Eingeschlossene Klasse:
AM, A1
Antrag:
Sehtest
Erste Hilfe Kurs
Biometrische Passbild